AGB
Auszug zur Definition der Gewährleistung der Bäcker Küchentechnik GmbH & Co. KG. Es gelten die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. Geltung & Laufzeit
Die Gewährleistung beginnt mit dem Kauf bzw. der Lieferung der Ware (Rechnungs-/Lieferscheindatum) und hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Für weitere 12 Monate gilt eine Ersatzteile-Gewährleistung.
2. Allgemeine Begrifflichkeit
Gesetzlicher Anspruch des Käufers, wenn innerhalb der Haftungsfrist ein Fehler auftritt, der
- entweder schon bei Übergabe der Sache (Gefahrenübergang) bestand, oder
- zumindest schon bei Gefahrenübergang im Keim angelegt war.
Umfasst ist die Haftung für Sachmängel (Mängel in Bezug auf die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes) und Rechtsmängel (z. B. fehlendes Eigentum). Die Mängelhaftung wird durch unsere AGB geregelt. Die Beweislast für die Mängelfreiheit eines Produktes trägt in den ersten sechs Monaten der Verkäufer; danach kehrt sich die Beweislast um. Verkaufte gebrauchte Ware ist laut AGB von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen (Kulanzhandlungen bleiben davon unberührt).
3. Mängel im Sinne der Gewährleistung
Fehler (Mängel) liegen vor, wenn der Artikel von Anfang an
- nicht den Angaben in der Werbung/Produktbeschreibung entspricht,
- nicht der vorgesehenen Nutzung und Beschaffenheit entspricht,
- funktionsuntauglich ist, oder
- nicht den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen genügt.
Keine Fehler (Mängel) sind insbesondere:
- gebrauchsbedingter Verschleiß,
- Mängel, die dem Kunden bereits beim Kauf bekannt waren und ungerügt blieben,
- Eigenverschulden des Kunden (z. B. unsachgemäße Bedienung, falsche Lagerung, unterlassene Wartung und Reinigung; Hinweise dazu gibt die Bedienungsanleitung).
Nur wenn ein Fehler im Sinne der Gewährleistung vorliegt, ist dieser kostenlos zu beheben; andernfalls muss die Reparatur vom Kunden selbst bezahlt werden.
4. Verschleißteile
Teile, die einem gebrauchsbedingten Verschleiß unterliegen, sind von der Gewährleistung ausgenommen (einschließlich Montageaufwand), insbesondere:
- Beleuchtungskörper
- Dichtungen
- Knebel
- Glasbruch durch Fremdeinwirkung
5. Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen
- Äußere Schäden am Gehäuse, die nicht im Rahmen der pflichtgemäßen Wareneingangsprüfung bemängelt wurden.
- Veränderungen an Geräten und/oder Geräte, deren Serien-(Maschinen-)Nummer verfälscht, verändert oder entfernt wurde.
Schäden oder Fehlfunktionen, die zurückzuführen sind auf:
- fehlerhaften und/oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch wegen Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung,
- normalen, betriebsbedingten Verschleiß,
- unsachgemäß ausgeführte Reparaturen und technische Veränderungen oder Reparaturversuche durch nicht von der Firma Bäcker autorisierte Personen und/oder Unternehmen,
- äußere Gewalteinwirkung,
- höhere Gewalt,
- Transportschäden jeglicher Art.
6. Ableitung von Ansprüchen durch Dienstleister
Grundlage ist ein detaillierter, aussagefähiger Monteurbericht, der unbedingt folgende Daten enthalten muss:
- Artikel- und Gerätenummer sowie ggf. Gerätetyp,
- Kaufdatum, Kaufbeleg (Rechnungs-/Quittungskopie),
- Reparatur-Freigabe durch die Bäcker Küchentechnik,
- Gerätestandort,
- Reparaturdatum; Anfahrt von–bis (Uhrzeit); Reparaturzeit von–bis; Abfahrt von–bis; km; Fehlerangabe des Kunden; vorgefundene, detaillierte Fehlerangabe; Maßnahmen zur Behebung; ersetzte Teile,
- Unterschrift des Kunden als Nachweis der ordnungsgemäßen Instandsetzung und fehlerfreier Reparatur-Geräterückgabe,
- Unterschrift des Technikers.
Zudem ist die Übersendung der defekten, ausgetauschten Teile und eine abschließende Zustandsprüfung mit Richtigbefund durch unsere Qualitätssicherung erforderlich. Aufwendungen und verwendete Hilfsstoffe werden nach den vereinbarten Abrechnungssätzen erstattet bzw. gegen offene Rechnung verrechnet. Defekte Teile werden zum jeweiligen Bäcker-Einkaufspreis vergütet.
7. Abrechnung
Die Reparaturrechnung zum jeweiligen Gewährleistungsfall ist – vervollständigt durch den Reparaturbericht und die jeweils durch Originalersatzteile ausgetauschten fehlerhaften Ersatzteile – unverzüglich pro Gewährleistungsfall, mindestens jedoch monatlich bis zum 10. des Folgemonats zu senden an:
Bäcker Küchentechnik GmbH & Co. KG
Retourenabteilung
Felsweg 4
35435 Wettenberg